Brandschutznachweise

Brandschutznachweise sind Bestandteil der erforderlichen Bauvorlagen und werden für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 4 und 5 benötigt, die keinen Sonderbaustatus besitzen.

Brandschutznachweise für die Gebäudeklasse 4 dürfen von Nachweisberechtigten gemäß § 59 der Hessischen Bauordnung eigenverantwortlich geführt und auf das Einhalten der Bauausführung mit diesem Nachweis überprüft und abgenommen werden. Eine weitere Prüfung seitens der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder eines Prüfsachverständigen entfällt.

Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 wird der Brandschutznachweis auf Grundlage des § 59 der Hessischen Bauordnung durch einen bauaufsichtlich ankerkannten Prüfsachverständigen für Brandschutz (nach HPPVO) geprüft.